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21.12.2017 Schweiz
Personen
Ständerat
WOZ
Meriém Strupler
Repression
Ständerat
Volltext
Repression. Dein Verbrechen von morgen. Es ist ein kalter Winter im Bundeshaus. Im Dezember jagte eine Gesetzesverschärfung die nächste – mehr Überwachung, höhere Gefängnisstrafen, schärfere präventive Zwangsmassnahmen. Die Vorschläge treffen – zumindest vorerst – jene, die keine Lobby haben. Zum Beispiel die Armen und Kranken. Der Ständerat entschied, dass Sozialversicherungen bei Betrugsverdacht ihre Versicherten sogar mit GPS-Peilsendern überwachen dürfen. Damit schürt er einen latenten Generalverdacht und räumt SozialversicherungsdetektivInnen grössere Kompetenzen ein als den Strafverfolgungsbehörden, die für GPS-Tracker eine richterliche Genehmigung brauchen. Aber auch dort, bei Polizei und Justiz, sind Gesetzesverschärfungen in der Vernehmlassung: Bei terroristischen Taten soll es künftig keine Höchstgrenze für Haftstrafen mehr geben, und „jede Art der Unterstützung“, auch propagandistische oder finanzielle, soll künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können. Anfang Dezember hat der Bundesrat zudem das neue „Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus“ in die Vernehmlassung geschickt. Dieses sieht vor, dass gegen sogenannte Gefährder Ausreisesperren, eine Meldepflicht, Rayon- und Kontaktverbote, Hausarrest oder elektronische Fussfesseln angeordnet werden können. Der Clou: Mit „Gefährder“ sind Personen gemeint, die kein Gesetz gebrochen haben, es aber allenfalls und mutmasslich in der Zukunft tun könnten. (…). Merièm Strupler.
WOZ online, 21.12.2017.
WOZ > Repression. Ständerat. WOZ, 2017-12-21.
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05.01.2017 Schweiz
Emigranten
Personen
WOZ
Meriém Strupler
Einbürgerung
Volltext
Überfällig, aber mutlos. Am 12. Februar wird erneut über die vereinfachte Einbürgerung von AusländerInnen der dritten Generation abgestimmt. Es muss ein Ja werden. Welche Sportart wird offiziell nur in der Schweiz ausgeübt? Wer sich im Kanton Aargau einbürgern lassen will, muss das wissen. Ein Einbürgerungsverfahren ist aufwendig, kostet zwischen mehreren Hundert und 2000 Franken und hängt von den richtigen Antworten auf patriotische Fragen ab. Die konkreten Abläufe variieren dabei je nach Kanton und Gemeinde. Als Kind oder EhepartnerIn eines Schweizers oder einer Schweizerin kann man sich vereinfacht einbürgern lassen - das ist günstiger, und der allfällige Einbürgerungstest und eine allfällige Befragung der Bürgerkommission entfallen. Ob sich bald auch junge AusländerInnen der dritten Generation vereinfacht einbürgern lassen können, darüber wird am 12. Februar abgestimmt. Das Parlament hat für die Initiative „Ja zur dritten Generation“ einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dabei muss man glaubhaft machen können, dass mindestens ein Grosselternteil hier geboren wurde oder ein Aufenthaltsrecht besass. Zudem muss ein Elternteil in der Schweiz geboren sein und mindestens fünf Jahre hier die Schule besucht haben. Die Person selbst muss ebenfalls hier geboren sein, mindestens fünf Jahre zur obligatorischen Schule gegangen sein und unter 25 Jahre alt sein - damit sie, falls verpflichtet, keinesfalls den Militär- oder Zivildienst umgehen kann. Tritt das Gesetz in Kraft, dürfen aber während fünf Jahren auch die unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen. (…). Meriém Strupler.
WOZ, 5.1.2017.
Personen > Strupler Meriém. Einbürgerungen. WOZ, 2017.01-05.
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